1.) Das Fischen ist nur mit Schonhacken
und max. 2 Angelruten ( auch für Raubfische ) erlaubt.
2.) Nicht erlaubt sind Schwimmköder jeder Art sowie
Boilies, Futterspirale und Flocken. Semmel, oder Brotköder
ist nur mit kurzem Grundblei (Abstand max. 30 cm vom Boden) erlaubt.
3.) Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
4.) Fische dürfen nur mit Unterfangkescher gelandet
werden und sind auf weicher Unterlage abzulegen. Auf die schonende
Behandlung der Fische ist besonders zu achten
5.) Kescher, die vom Lichtmast entnommen werden, müssen
wieder zurück gebracht werden.
6.) Die Verwendung von Setzkeschern ist nicht erlaubt.
7.) Fische, die mitgenommen werden, müssen vor dem
Ausnehmen gewogen werden. Die Verrechnung erfolgt nach Tagespreisen.
Karpfen über 2,5 kg werden nicht verkauft. Tagespreise/kg dzt.:
Karpfen 5,--, Schleie 6,50, Hecht 13.--, Wels 14,--.
8.) Nachtfischen ist vorher anzumelden.
9.) Gezieltes Anfüttern am Angelplatz ist nicht gestattet.
10.) Jeder Fischer muß sich im aufliegenden Anglerbuch
eintragen (Name, Datum, Zeit).
11.) Angler und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Teichanlage
reinzuhalten, jede Beschädigung der Ufer und des Bewuchses
zu unterlassen sowie deren Kinder zu beaufsichtigen. Hunde sind
an der Leine zu halten bzw. zu führen.
12.) Bei Kontrollen durch befugte Vereinsmitglieder ist
deren Anweisungen Folge zu leisten. Fischkarten sind im Vereinslokal
erhältlich.
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